Mit der Bitte um Klarstellung, dass nicht nur kommunale, sondern auch Fahrzeuge der privaten Recycling- und Entsorgungswirtschaft grundsätzlich von der Mautpflicht befreit werden müssen, hat sich der bvse in dieser Woche erneut an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, MdB, und an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, gewandt.
„Wir weisen bereits seit längerem darauf hin, dass durch die
Einführung der Maut auf Bundesstraßen in Deutschland grundsätzlich
ansässige private Unternehmen belastet werden. Gerade die kleinen und
mittelständischen Unternehmen haben vor allem in der Fläche, d. h. in
ländlichen Gebieten, ein enges Ent- und Versorgungsnetz über sämtliche
Stoffströme hinweg geschaffen. Sie sind daher in hohem Maße, und nicht
zuletzt auch mangels funktionsfähiger Alternativen zum Straßentransport,
auf die Nutzung des Straßenverkehrs angewiesen“, erklärte Rehbock.
„Die privaten Entsorger und Recycler nehmen eine für das
Allgemeinwohl und die Umwelt wichtige Funktion wahr. Sie schließen
Kreisläufe und ebnen damit den Weg in eine nachhaltige Wirtschaft. Durch
die Erhebung der Mautgebühren auf Bundesfernstraßen wird die gesamte
Ver- und Entsorgung nochmals verteuert“, betonte
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in seinem Schreiben.
Der Mehrwertsteuervorteil der öffentlichen Hand bedeute bereits eine
zusätzliche Mehrbelastung für die kleinen und mittelständischen
Entsorgungsbetriebe. Eine Begrenzung der Mautbefreiung ausschließlich
auf Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge genutzt
werden, würde zu einer nochmaligen Verschlechterung der
Wettbewerbsbedingungen der privaten Entsorgungsunternehmen gegenüber der
kommunalen Betriebe führen.
„Es steht zu befürchten, dass dann eine neue Rekommunalisierungswelle
auf die privaten Unternehmen zukommen könnte“, warnte Rehbock.
„Im Sinne des aktiven Umbaus der Wirtschaft zur Kreislaufwirtschaft
fordern wir Sie auf, unsere Branche zu unterstützen und eine
grundsätzliche Mautbefreiung für die Unternehmen der Recycling- und
Entsorgungsbranche, entsprechend der Sonderregelung für den
Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich
Straßenreinigung und Winterdienst, zu prüfen“, forderte Rehbock die
Bundesminister auf.
Am 05.07.2018 hatte der Bundesrat einen Antrag des Freistaates Sachsen zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes angenommen. Hierin wurde die Regierung gebeten zu prüfen, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden, von der Mautpflicht befreit werden könnten. Die im Rahmen der von den Kommunen drittbeauftragten Unternehmen, die die Abfallbeseitigung und -entsorgung tatsächlich durchführen, blieben in dem Antrag unerwähnt.
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